Elektronische Register- und Grundbuchanträge, Anträge an das Zentrale Vorsorgeregister, SigNotar zur Erstellung einfacher elektronischer Zeugnisse nach § 39a BeurkG sowie Ausdrucke elektronischer Dokumente nach § 42 Abs. 4 BeurkG und dem XKR-Kostenrechner als Webanwendung zur Berechnung der Kosten nach dem GNotKG. Mit der Nutzungsgebühr gemäß den Vertragsbedingungen für Produkte für den elektronischen Rechtsverkehr im Notarbüro (ElRv) wird zugleich ein Wartungs- und Supportvertrag für das EIRv-Softwarepaket abgeschlossen.
Für Notare
- 350,00 €
- jährlich zahlbar
- Mindestvertragslaufzeit volle 12 Kalendermonate
- entspricht 29,17 € pro Monat, zzgl. Steuern
Für Notariatsverwalter
- 87,50 €
- quartalsweise zahlbar
- Mindestvertragslaufzeit volle 3 Kalendermonate
- entspricht: 29,17 € pro Monat, zzgl. Steuern